Aus der Stadtfraktion 11/2020

Liebe Eberswalderinnen und Eberswalder,

aktuell beschäftigen wir uns mit der Richtlinie zum „Umgang der Stadt Eberswalde mit Eigentumsgaragen“, die im Monat November vorgestellt wurde. Diese neue Richtlinie sorgt für Sicherheit bei den Garagenbesitzern und insbesondere bei den Alteigentümern, für die eine Garage nicht nur eine Unterstellmöglichkeit ist, sondern oft auch ein sozialer Begegnungsraum. Der in der Richtlinie nun eingeräumte Kündigungs­schutz bis zum Jahr 2030 unterstreicht nochmals den sozialen Gedanken, welchen wir als Fraktion sehr begrüßen. Die Richtlinie stärkt aber gleichzeitig auch die Position der Stadt, insbesondere gegenüber solchen Eigentümern, die Handel durch Garagen­vermietungen betreiben, sie zweckentfremden oder gar vernachlässigen. Wir begrüßen diese sehr gelungene Richtlinie, die den Balanceakt zwischen dem sozialen Frieden mit den Garageneigentümern aber auch der Wahrung unserer Rechte als Stadt sehr gut vereint.

Mit Sorge betrachten wir hingegen die Situation unserer kulturellen und gastronomischen Institutionen in der Stadt im Hinblick auf den zweiten Lockdown. Auf Initiative unseres Fraktionsmitgliedes Götz Herrmann, wird daher derzeit ein weiteres Förderpaket mit dem Namen „Eberswalde handelt“ von der Stadt Eberswalde aufgelegt. Dieses Förderpaket soll der städtischen Gastronomie und Kreativwirtschaft über die Zeit des zweiten Lockdowns hinweghelfen. Grundidee ist es hierbei, nicht nur zu fördern, sondern Leistungen, die die Stadt jetzt abruft, zu bezahlen und weiterhin die digitale Infrastruktur dieser Institutionen zu verbessern. Wir hoffen, dass von diesem Hilfspaket insbesondere diejenigen profitieren, die bisher noch keine Förderungen erhalten haben.

Wir wünschen Ihnen, in dieser herausfordernden Zeit, viel Kraft und vor allem Gesundheit.

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